Q&A: Kfz-Versicherung kündigen?
Frage von Cino: Kfz-Versicherung kündigen?
Hallo, ich möchte wissen wenn ich meine Autoversicherung bei meinem Anbieter (z.B. AXA) kündige, darf ich dann nächstes Jahr wieder vom gleicher Anbieter (z.B. AXA) mich versichern lassen?
Danke
@sulfonication: können die auch NEIN sagen?
@wuzy39: das ist ‘ne gute Idee
@Elfenhexe: man kann doch Versicherung wechseln (ohne zu kündigen) während die ex-Versicherung ruhen lässt, oder?
SOLL ICH SIE LIEBER KÜNDIGEN oder RUHEN LASSEN?
Beste Antwort:
Answer by sulfonication
Natürlich darfst Du das! Frage ist nur, ob Dich der gleiche Versicherer dann auch wieder aufnehmen möchte.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!

04 Dezember 2011 um 04:37 Uhr
Klar kannst du den Versicherungsvertrag kündigen.
Frag doch mal nach, ob du auch den Vertag ruhen lassen kannst.
Auch das wäre eine Möglichkeit.
ciao
04 Dezember 2011 um 04:51 Uhr
Das ruhen lassen einer Versicherung ist ja schön und gut, aber wenn eine Auto-Versicherung gekündigt wird, darf man mit dem Auto nicht mehr fahren. Dann M U ß es abgemeldet werden.
Soll aber ein Versicherungswechsel erfolgen, wird der alten Vers. erst schriftlich gekündigt, wenn die neue Vers. der Antragstellung statt gibt. Das klappt auch telefonisch.
Kann alles an Einem Tag passieren.
Aber S P Ä T E S T E N S 30.11.2010 sollte die Kündigung dem Versicherer vorliegen.
LG
04 Dezember 2011 um 05:31 Uhr
Du kannst deinen Vertrag zum Ablauf 31.12.10 kündigen. Die Kündigungsfrist endet am 30.11.2010.
Du kannst dir dann aussuchen, bei welcher versicherung du ab 01.01.2011 versichert sein willst (hol dir Vergleichsangebote ein). Wenn du schon weißt, dass du wieder zur Axa gehen willst, dann kündige nicht, sondern lass dir eine Tarifumstellung auf den aktuellen Tarif rechnen. Kündigen macht dann keinen Sinn, weil du dann wieder als Neukunde behandelt wirst und evtl. Treuerabatte verloren gehen.
Wenn du die Versicherung wechseln willst macht auch ein Ruhevertrag keinen Sinn, da die Ex-Versicherung der neuen Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt dann nicht bestätigen kann und du bei der neuen Versicherung als Anfänger eingestuft wirst.
Bei Versichererwechsel, daher kündigen bis zum 30.11.10 und sich einen neuen Vertrag besorgen !